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Individualprophylaxe bei erwachsenen Patienten

Voraussetzung: In einer vorhergehenden Sitzung muß der Zahnstein schon entfernt worden sein!

Eine individualprophylaktische Behandlung durch eine Prophylaxe-Helferin umfasst in unserer Praxis je nach Indikation folgende Arbeitsschritte:

  1. Anfärben von Belägen und Problemzonendemonstration im Mund mittels Kautabletten oder Färbelösungen.
  2. Einüben der geeigneten zusätzlichen Mundpflegehilfsmittel im Mund oder ggf. am Modell.
  3. Ernährungsberatung bzw. Diskussion "versteckter Zucker".
  4. Durchfädeln aller Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Superfloss zur Fremdkörperentfernung.
  5. Entfernung überstehender Füllungsränder, etc.
  6. Politur alter Amalgam- oder Composite-Füllungen.
  7. Entfernung kosmetisch und hygienisch störender Beläge aus den Zahnzwischenräumen und von den Zahnoberflächen mittels eines Pulverstrahlgerätes (AIRFLOW-Behandlung).
  8. Politur der gereinigten Glattflächen mit Polierpaste, Bürstchen oder Gummikelch.
  9. Touchierung der endbearbeiteten Zahnoberflächen mit Fluoridlacken (Duraphat) oder Fluoridlösungen (Elmex-Fluid)

VORHER

NACHHER

Gereinigte Oberflächen nach Airflow-Behandlung

Eine solche individualprophylaktische Behandlung unterliegt nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Im Einzelfall übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten. Gegebenenfalls sollte von privat krankenversicherten Patienten vorher eine Auskunft bei der Privatkasse eingeholt werden.

Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die Rechnungslegung erfolgt dabei analog nach GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte).

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